Tar­sal­tun­nel­syn­drom Operation

Beim Tar­sal­tun­nel­syn­drom (Ner­ven­kom­pres­si­ons­syn­drom, tar­sa­les Eng­pass­syn­drom) kommt eine Ope­ra­tion in Frage, wenn durch die kon­ser­va­tive The­ra­pie nach etwa 8 Wochen keine Lin­de­rung der Schmer­zen und Miss­emp­fin­dun­gen her­bei­ge­führt wer­den konnte. Die Ope­ra­tion erfolgt meist ambu­lant und wird in der Regel unter Voll­nar­kose durch­ge­führt. Das Ziel der Ope­ra­tion ist zum einem, den Schien­bein­nerv (Ner­vus tibia­lis) und deren Auf­tei­lung in die bei­den Ner­ven­äste (Nn. Plant­ares media­lis und late­ra­lis) im Tar­sal­tun­nel und deren Ver­lauf zu gewähr­leis­ten und zum ande­ren, im Bereich des Tar­sal­tun­nels Eng­stel­len zu behe­ben. Der Haut­schnitt erfolgt auf der Innen­seite des Sprung­ge­lenks, wo der Tar­sal­tun­nel bin­de­ge­webig und knö­chern begrenzt wird. Der Tar­sal­tun­nel ent­steht durch die Inn­sen­sei­ten des Innen­knö­chels, des Sprung­beins und des Fer­sen­beins und wird von einem Band, dem Reti­nacu­lum flex­orum, bedeckt. Der zu ope­rie­rende Bereich wird frei­ge­legt und das straffe, umge­bende Band des Tar­sal­tun­nels durch­trennt. Dies führt zu einer Ent­las­tung und behebt die Kom­pres­sion. Des Wei­te­ren wer­den bei Bedarf Teile der Ner­ven­um­hül­lun­gen ent­fernt, um diese zu ent­las­ten. Nach der Haut­naht wird in der Regel ein Ver­band ange­legt und der ope­rierte Fuß sollte geschont werden.

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