Kar­pal­tun­nel­syn­drom Operation

Die Ope­ra­tion kann ambu­lant durch­ge­führt wer­den und wird in der Regel in Lokal­an­äs­the­sie gemacht, nur bei Bedarf wird eine Voll­nar­kose durch­ge­führt. Zu Beginn einer Ope­ra­tion wird eine Blut­sperre ange­legt, um in Blut­leere zu ope­rie­ren, da es die Sicht deut­lich ver­bes­sert. Die offene Ope­ra­tion eines Kar­pal­tun­nel­syn­droms erfolgt über einen 3–5 cm gro­ßen Längs­schnitt zwi­schen den hand­ge­lenks­na­hen Dau­men- und Klein­fin­ger­bal­len. Zunächst wer­den die Struk­tu­ren frei­ge­legt und das Hand­wur­zel­band schicht­weise durch­trennt. Danach lässt sich der Media­nus­nerv gut dar­stel­len. Es wer­den ein­schnü­rende Ver­wach­sun­gen ent­fernt und bei ent­zünd­li­chen Ver­di­ckun­gen der Seh­nen­schei­den der Unter­arm­beu­ger wird das ent­zünd­li­che Gewebe ent­fernt, um den Inhalt des Hand­wur­zel­tun­nels zu redu­zie­ren. Bei wei­te­ren raum­for­dern­den Pro­zes­sen im Hand­wur­zel­tun­nel wer­den diese auch ent­fernt. Am Ende der Ope­ra­tion erfolgt eine Haut­naht. Häu­fig wird eine Unter­arm­gips­schiene ange­legt, um eine Ruhig­stel­lung zu gewährleisten.

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